Baustellenverordnung


Da in keinem Bereich so viele und auch so viele schwerwiegende Unfälle geschehen, sah sich der Gesetzgeber gezwungen, tätig zu werden. Als eine der Hauptursachen erkannte man die gegenseitige Gefährdung der Mitarbeiter verschiedener auf der Baustelle tätiger Gewerke.
Um diese gegenseitigen Gefährdungen zu minimieren, trat 1998 die Baustellenverordnung in Kraft und die Funktion des Koordinators wurde geschaffen.

Die eigentliche Aufgabe des Koordinators ist, kurz gesagt, die gewerkeübergreifenden Gefährdungen auf der Baustelle frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Daher liegt der klare Schwerpunkt der Tätigkeit eines Sicherheits-Koordinators in der Planungsphase des Bauvorhabens. Denn hier kann der Koordinator am erfolgreichsten Einfluss nehmen, auf die zu erwartenden Abläufe in der Ausführungsphase. Und dies in Regel ohne großen finanziellen Aufwand.
Wird der Koordinator erst zur Ausführungsphase bestellt, dann sind die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes oft mit Kosten verbunden. Weil Sicherheitsmaßnahmen vergessen wurden, weil die Abfolge der Gewerke geändert werden muss oder im schlimmsten Fall, weil sogar die Planung geändert werden muss.

Veranwortlich für die Umsetzung der Baustellenverordnung ist ausschließlich der Bauherr. Mehr dazu siehe: Bauherrenpflichten .

Die Regel (aus der Baustellenverordnung), wann ein Sicherheits-Koordinator bestellt werden musss, ist recht einfach:

 ? Muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt werden?
 Ja, wenn mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind. (Dabei spielt es keine Rolle ob die Unternehmer gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig werden)