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Unternehmerpflichten
Grundsätzlich hat der Unternehmer die Pflicht, zum Schutze seiner Mitarbeiter alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter so weit wie möglich gewährleistet sind.
Soweit die grundsätzliche Anforderung des Arbeitsschutzgesetzes.
In der Praxis bedeutet das unter anderem folgendes:
- Es muß eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) erstellt und die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festgelegt werden
- Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Prüfungen für alle Arbeitsmittel festlegen und durchführen
- Die Erste Hilfe und der Brandschutz im Unternehmen müssen organisiert werden
- Durchführung von Unterweisungen der Mitarbeiter
Auf die Pflichten der Arbeitgeber wird auch in der Baustellenverordnung verwiesen. Dort heißt es in Paragraph 5:
Die Arbeitgeber haben bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes insbesondere in Bezug auf die
- Instandhaltung der Arbeitsmittel,
- Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe,
- Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle,
- Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte,
- Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf dem Gelände, auf dem oder in dessen Nähe die erstgenannten Arbeiten ausgeführt werden,
zu treffen sowie die Hinweise des Koordinators und den Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan zu berücksichtigen.
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