Bauherrenpflichten
Grundsätzliche Anforderungen
Ob Anbau, Umbau, Neubau oder Sanierung:
Bauherren müssen je nach Art des Bauvorhabens Anforderungen aus vielen unterschiedlichen Rechtsbereichen beachten. So gibt es allein im Bereich des Arbeitsschutzes zahlreiche Gesetze, Verordnungen und andere Regelwerke, die zu berücksichtigen sind.
Jetzt wird jeder sagen: "Aber das ist doch die Aufgabe der beteiligten Arbeitgeber!"
Richtig. Gäbe es nicht seit 1998 die Baustellenverordnung. Seitdem ist der Bauherr mit in der Verantwortung für die Arbeitssicherheit auf seiner Baustelle. Dem Bauherrn obliegt die Pflicht, allen am Bauvorhaben Beteiligten bezüglich der Arbeitssicherheit Vorgaben zu machen. Des Weiteren hat der Bauherr darauf zu achten, ob alle Beteiligten diesen Pflichten auch nachkommen. Bei Verstößen muss der Bauherr tätig werden.
Die Faustregel für das Tätigwerden des Bauherrn lautet wie folgt:
Wenn der Bauherr ein Fehlverhalten erkennt oder hätte erkennen müssen, dann muss er eingreifen!
Bei einer Unterlassung, sprich der Bauherr handelt nicht, dann haftet er im Falle eines Schadens. Unter Umständen sogar uneingeschränkt.
Wer auf dem eigenen Grundstück oder in den eigenen vier Wänden nicht nur mit gewerblichen Firmen baut, sondern auch in Eigenleistung tätig wird, ist nach dem Gesetz "Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten" (Eigenbauunternehmer) mit allen Pflichten und muss daher
- die Bauarbeiten beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Bau-Berufsgenossenschaft) anmelden
- die Unfallverhütungsvorschriften einhalten
- die Baustellenverordnung beachten
Was das jetzt für Ihre konkrete Baumaßnahme bedeutet, können Sie mit Hilfe des SiGe-Bau-Rechners ermitteln.
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