Die Aufgaben des
"Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators"


Die Tätigkeit des Koordinators unterteilt sich, ähnlich dem Bauablauf, in zwei Phasen. Nämlich die Planungs- und die Ausführungsphase.

Bestandteil der Tätigkeit in der Planungsphase sind die Erstellung von:

 Vorankündigung    SiGe-Plan     Unterlage

In der Ausführungsphase besteht die Tätigkeit des Koordinators vor allen Dingen aus der  Vor-Ort-Tätigkeit.

Des weiteren muss sowohl in der Planungsphase wie auch in der Ausführungsphase eines Bauvorhabens auf die Umsetzung von  § 4 Arbeitsschutzgesetz (Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes) geachtet werden!

Da in der Praxis aber die Beauftragung häufig erst zum Baubeginn erfolgt, werden sowohl SiGe-Plan als auch Unterlage meist zu spät erstellt. Dies kann für den Bauablauf und auch die Kosten sehr unangenehme Folgen haben.


 ? Muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt werden?
 Ja, wenn mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind.
(Dabei spielt es keine Rolle ob die Unternehmer gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig werden, sofern ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht)