Die 4 Grundsätze erfolgreicher SiGe-Koordination

2. Die getrennte Beauftragung


Der SiGeKo muss die Baustelle mit ihren Abläufen jederzeit unabhängig und frei von Interessenkonflikten bewerten und adäquat agieren können. Seine Richtschnur ist dabei ausschließlich der sichere Bauablauf. Das setzt in jeder Situation den entsprechenden Handlungsspielraum voraus.
Den Generalunternehmer mit der SiGe-Koordination zu beauftragen bedeutet, den Bock zum Gärtner zu machen. Neben den zwangsläufig entstehenden Interessenkonflikten, wird der in der Regel mit der SiGe-Koordination beauftragte Bauleiter mit einem weiteren, meist nicht bedachten und damit unterschätzten Problem konfrontiert: Er hat wegen diverser anderer Dinge den Kopf nicht frei.
Er wird eher eine Gefährdung oder auch die Entstehung einer Gefährdung übersehen.

Will der Bauherr die angesprochenen Risiken ausschließen, muss die SiGe-Koordination zwingend in Form einer separaten Beauftragung eines unabhängigen Koordinators erfolgen.